Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit Entscheidungen zu treffen. Dies kann sich auf gesundheitliche und persönliche Angelegenheiten beschränken oder - als Generalsvollmacht - zugleich zur Vertretung in vermögensrechtlichen Belangen berechtigen. Durch die Erteilung einer Vollmacht kann die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vermieden werden.
Die Patientenverfügung hingegen richtet sich an die behandelnden Ärzte. In dieser Erklärung legen Sie fest, unter welchen Umständen Sie auf eine weitere medizinische Behandlung verzichten möchten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Wünsche klar formulieren, damit sie im Ernstfall verbindlich sind.
Wenn Sie eine Vollmacht erteilen oder eine Patientenverfügung errichten möchten, füllen Sie bitte den beigefügten Fragebogen aus und senden Sie ihn uns zu. Wir werden dann eine entsprechende Urkunde für Sie vorbereiten.
Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung sind wichtige Instrumente, um Ihre Interessen im Krankheitsfall zu wahren!
Website in Bearbeitung. Fragebogen folgt zeitnah ...
Ein Testament oder Erbvertrag ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die stark von den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt. Daher gestalten wir Testamente und Erbverträge nur nach einem persönlichen Vorgespräch. Hier sind die Schritte im Überblick:
Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen professionell erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass sie rechtlich bindend sind. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Um einen Erbschein zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:
Bitte beachten Sie, dass ein Erbschein nur auf Antrag ausgestellt wird. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.