NOTARIAT


 

Für eine Reihe von Rechtsgeschäften schreibt der Gesetzgeber zwingend die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar / eine Notarin vor.

 Für viele andere Vorgänge wie beispielsweise Eheverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kann es aus verschiedenen Gründen empfehlenswert sein, einen Notar / eine Notarin hinzuzuziehen. Wir beraten Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.

 


 

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