EHE & FAMILIE


Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die stark von den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des (künftigen) Ehepaares abhängt. Es ist wichtig zu beachten, dass Eheverträge der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Eine ausreichende Beratung im Vorfeld der Beurkundung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Hier sind die Schritte im Überblick:


  1. Persönliches Vorgespräch: Wir gestalten Eheverträge nur nach einem persönlichen Vorgespräch. In diesem Gespräch klären wir Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen.
  2. Beratung und Entwurf: Nach dem Vorgespräch erstellen wir den Entwurf des Ehevertrags gemäß Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
  3. Beurkundung: Die Beurkundung des Ehevertrags erfolgt nach gemeinsamer Terminabsprache in unseren Büroräumen.

Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Gestaltung von Eheverträgen professionell erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass sie rechtlich bindend sind. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die stark von den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Ehepaares abhängt. Es ist wichtig zu beachten, dass Scheidungsfolgenvereinbarungen der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Eine ausreichende Beratung im Vorfeld der Beurkundung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Hier sind die Schritte im Überblick:


  1. Persönliches Vorgespräch: Wir gestalten Scheidungsfolgenvereinbarungen nur nach einem persönlichen Vorgespräch. In diesem Gespräch klären wir Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen.
  2. Beratung und Entwurf: Nach dem Vorgespräch erstellen wir den Entwurf der Scheidungsfolgenvereinbarung gemäß Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
  3. Beurkundung: Die Beurkundung der Vereinbarung erfolgt nach gemeinsamer Terminabsprache in unseren Büroräumen.

Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen professionell erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass sie rechtlich bindend sind. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Adoptionen

Eine Adoption ist ein bedeutender Schritt, der voraussetzt, dass zwischen dem/der Anzunehmenden und den Adoptiveltern ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Hier sind die Schritte im Überblick:

  1. Daten der beteiligten Personen: Wenn Sie die Vorbereitung eines Adoptionsantrags wünschen, teilen Sie uns bitte die Daten (Namen, Geburtsdatum, Anschrift) der beteiligten Personen mit. Dies ist entscheidend für die Erstellung des Antrags.
  2. Beschreibung des Eltern-Kind-Verhältnisses: Schildern Sie uns gleichzeitig, wie in Ihrem Fall das Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Dies kann vielfältige Gründe haben und ist individuell.
  3. Antragserstellung: Wir bereiten den Antrag für Sie vor, basierend auf den bereitgestellten Informationen.
  4. Beurkundungstermin: Sobald Sie den Entwurf des Antrags von uns erhalten haben, können Sie einen Termin zur Beurkundung vereinbaren.

Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.