NOTARIAT
Für eine Reihe von Rechtsgeschäften schreibt der Gesetzgeber zwingend die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar / eine Notarin vor.
Für viele andere Vorgänge wie beispielsweise Eheverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kann es aus verschiedenen Gründen empfehlenswert sein, einen Notar / eine Notarin hinzuzuziehen. Wir beraten Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.